Warenkreditversicherung / Sparteninformation

Warenkreditversicherung

Die Warenkreditversicherung (WKV) deckt das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen ab. Der Forderungsausfall muss dabei durch Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Auftragsgebers verursacht werden.

Ansprechpartner

Gerold Strathmann

Alfred-Hess-Straße 3, 99094 Erfurt

kontakt@meinhold-thieme.de

0361 218 777 04

Zulieferer

Das mittelständische Unternehmen Eisenherz stellt in der Massenproduktion Schrauben, Nägel und andere Draht- oder Metallstifte her und liefert diese an Kunden des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes aus. Das Unternehmen Möbeling produziert serienmäßig Schränke und Regale. Die Unternehmen Eisenherz und Möbeling haben einen Lieferantenvertrag. Eisenherz liefert regelmäßig Schrauben und Nägel an Möbeling. Firma Möbeling gibt eines Tages die Insolvenz und die absolute Zahlungsunfähigkeit bekannt. Firma Eisenherz hat aber die nächste Lieferung schon hergestellt und auf den Weg gebracht. Damit die Forderung, also die Rechnung der Firma Eisenherz an die Firma Möbeling, nicht uneinbringbar wird und Firma Eisenherz somit einen erheblichen Vermögensschaden erleidet, tritt die Forderungsausfallversicherung ein. Diese übernimmt den Ausfall dieser Forderung und sichert so den Ertrag der Firma Eisenherz.

Endkunde

Ein Möbelhersteller liefert an einen Kunden Möbel im Wert von 20.000 Euro. Kurz darauf meldet der Kunde Insolvenz an, die Rechnung wird nicht mehr bezahlt.

Doch auch die Möbel bleiben verschwunden. Der Versicherungsfall ist damit eingetreten und eine Entschädigungsleistung erfolgt durch den Versicherer.

Wissenswertes zur Warenkreditversicherung

Unternehmen aller Art, beispielsweise kleine- u. mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.

Absicherung gegen den finanziellen Verlust bei Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- u. Dienstleistungen an Privat- und Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit / Zahlungsverspätung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist.

• Kreditprüfung (Bonitätsprüfung Ihrer Kunden im Vorfeld der Belieferung)

• Rechtsschutzfunktion (Übernahme der Kosten, wenn ein Fall vor Gericht geht. Auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorbehalts.)

• Forderungsmanagement

• Forderungen gegen Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden sowie juristischen Personen des öffentl. Rechts

• Fälligkeits-, oder Verzugszinsen, Mahngebühren, Kursverluste, Vertragsstrafen, Schadenersatz, Aufwendungsersatzansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung

• Kosten der Rechtsverfolgung oder Zwangsvollstreckung, Steuern, Zölle oder sonst. Kosten

• Forderungen wegen Gebrauchsüberlassung von bewegl. und unbewegl. Gegenständen (z.B. Miete, Leasing, Leihe, Pacht)

• Provisions- u. Courtageforderungen

• Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Aufruhr, Revolution, Streik, Beschlagnahmung, Behinderung des Waren- u. Zahlungsverkehrs durch Behörden oder staatl. Institutionen

• Naturkatastrophen

• Kernenergie

Als sinnvolle Ergänzung zu einer Warenkreditversicherung eignet sich eine Bürgschaftsversicherung. Wer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten. Mit einer Bürgschaft bieten Sie Ihrem Auftraggeber die Sicherheit, dass Sie in der Lage sind, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Bürgschaftsversicherung übernimmt die Funktion der Bankbürgschaft ohne dabei Ihre Kreditlinie bei Ihrer Hausbank zu belasten. Auch um Sicherheitseinbehalte z. B. eines Bauherren zu umgehen, eignet sich diese Form der Versicherung sehr gut.