Verkehrsrechtsschutzversicherung | Sparteninformation

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig wird. Ein daraus resultierender Rechtsstreit kann teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man vorsorgen, dass die entstehenden Kosten nicht den eigenen finanziellen Rahmen sprengen.

Ansprechpartner

Jens Tressl

Alfred-Hess-Straße 3, 99094 Erfurt

kontakt@meinhold-thieme.de

0361 218 777 04

Verkehrsunfall

Beim Überholen drängte ein Autofahrer ein anderes Fahrzeug von der Straße ab. Der Geschädigte forderte vom Unfallverursacher Ersatz der Reparatur- und Mietwagenkosten, einen Ausgleich für die Wertminderung des Wagens und Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und zusätzliche Behandlungskosten. Der Unfallverursacher weigerte sich jedoch diesen Schaden zu ersetzen.

Fahrzeugkauf

Nach dem Kauf eines Fahrzeuges stellte der Käufer fest, dass der Wagen einige Mängel aufweist. Der Autohändler war jedoch nicht in der Lage diese zu beheben. Es kommt zum Rechtsstreit.

Fußgänger

Ein Autofahrer sieht einen Fußgänger nicht rechtzeitig. Er streift ihn mit dem Auto. Der Fußgänger kommt daraufhin ins Krankenhaus und muss ärztlich versorgt werden. Dem Autofahrer wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Sicherheitsabstand

Ein Autofahrer wird auf der Autobahn von der Polizei angehalten. Er soll den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben und dadurch die anderen Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet haben.

Zulassungsstelle

Bei der Zulassung eines PKW erkennt die Zulassungsstelle die Einstufung des Fahrzeuges in die Klasse „schadstoffarm“ nicht an.

Wissenswertes zur Verkehrsrechtsschutz-versicherung

Für alle Personen, die Eigentümer oder Halter eines Motorfahrzeuges sind.

Alle im Vertrag benannten Fahrzeuge sowie die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann folgendes versichert werden:

• Schadenersatz-Rechtsschutz

• Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht

• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

• Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

• Straf-Rechtsschutz

• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Bei einer Rechtsschutzversicherung ist u.a. folgendes nicht versichert:

• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander

• Vorsätzlich begangene Straftaten

• Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes

Die Rechtsschutzversicherung gilt für alle im Vertrag benannten Fahrzeuge weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige

• Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat. Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.