Bürgschaftsversicherung / Sparteninformation
Bürgschaftsversicherung
Mit einer Bürgschafts- und Kautionsversicherung haben Sie eine interessante Alternative zu einem Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.
Ansprechpartner

Gerold Strathmann
Kreditlinienüberschreitung
Ein Bauunternehmer war sichtlich überrascht, als ein Bankmitarbeiter ihm erklärte, er könne ihm keine zusätzliche Kreditlinie einräumen, da ein hoher Betrag bereits durch die Gewährleistungsbürgschaften ausgeschöpft sei. Bei vorausschauender Planung hätte der Unternehmer die Bürgschaften über eine Bürgschaftsversicherung abwickeln können und damit seine Kreditlinie bei der Bank nicht bzw. nur in geringerem Umfang mit Bürgschaften belasten müssen.
Insolvenz
Wurde eine Kapitalgesellschaft zur persönlichen Haftungsbegrenzung gegründet, greift diese in vielen Fällen nicht für Bankkredite. Hier muss der Gesellschafter häufig persönlich haften, um die notwendigen Kredite zu erhalten. Das Bürgschaftsrisiko wird dabei häufig unterschätzt. Bei einer Insolvenz der Baufirma nehmen die Bauherren häufig die Bürgschaften in Anspruch. Mängel werden dann oft „überzogen“ dargestellt und die Möglichkeit der Nachbesserung ist genommen. Wird die Bank in Anspruch genommen, nimmt diese regelmäßig bei den Bürgen (Gesellschaftern) Regress. Bei Bürgschaftsversicherern ist eine persönliche Haftung dagegen nicht die Regel.
Wissenswertes zur Bürgschaftsversicherung
Versichert werden können:
- Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
- Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
- Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages
- Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
- Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter – gerät ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer direkt an den Arbeitnehmer aus.
- Höchstbürgschaft für Wertguthaben
- Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichs- und Entgeltkonten
- Bürgschaft für Reiseveranstalter
Weiterhin ist für gesetzliche Vertreter juristischer Personen ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zu empfehlen. Hintergrund ist, dass Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen im Arbeits-Rechtsschutz einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert sind.