Bürgschaftsversicherung / Sparteninformation

Bürgschaftsversicherung

Mit einer Bürgschafts- und Kautionsversicherung haben Sie eine interessante Alternative zu einem Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.

Ansprechpartner

Gerold Strathmann

Alfred-Hess-Straße 3, 99094 Erfurt

kontakt@meinhold-thieme.de

0361 218 777 04

Kreditlinienüberschreitung

Ein Bauunternehmer war sichtlich überrascht, als ein Bankmitarbeiter ihm erklärte, er könne ihm keine zusätzliche Kreditlinie einräumen, da ein hoher Betrag bereits durch die Gewährleistungsbürgschaften ausgeschöpft sei. Bei vorausschauender Planung hätte der Unternehmer die Bürgschaften über eine Bürgschaftsversicherung abwickeln können und damit seine Kreditlinie bei der Bank nicht bzw. nur in geringerem Umfang mit Bürgschaften belasten müssen.

Insolvenz

Wurde eine Kapitalgesellschaft zur persönlichen Haftungsbegrenzung gegründet, greift diese in vielen Fällen nicht für Bankkredite. Hier muss der Gesellschafter häufig persönlich haften, um die notwendigen Kredite zu erhalten. Das Bürgschaftsrisiko wird dabei häufig unterschätzt. Bei einer Insolvenz der Baufirma nehmen die Bauherren häufig die Bürgschaften in Anspruch. Mängel werden dann oft „überzogen“ dargestellt und die Möglichkeit der Nachbesserung ist genommen. Wird die Bank in Anspruch genommen, nimmt diese regelmäßig bei den Bürgen (Gesellschaftern) Regress. Bei Bürgschaftsversicherern ist eine persönliche Haftung dagegen nicht die Regel.

Wissenswertes zur Bürgschaftsversicherung
Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau

Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.

Versichert werden können:

  • Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
  • Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
  • Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages
  • Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
  • Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter – gerät ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer direkt an den Arbeitnehmer aus.
  • Höchstbürgschaft für Wertguthaben
  • Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichs- und Entgeltkonten
  • Bürgschaft für Reiseveranstalter
Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.

Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Avallinie bzw. dem Bürgschein-Limit.

Es wird der geforderte Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe gezahlt.
Da durch den gesetzlich festgelegten Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften eine Deckungslücke entsteht, ist es zu empfehlen, diese durch eine private D&O Selbstbehaltsversicherung abzusichern.

Weiterhin ist für gesetzliche Vertreter juristischer Personen ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zu empfehlen. Hintergrund ist, dass Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen im Arbeits-Rechtsschutz einer  Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert sind.