Maschinenversicherung / Sparteninformation

Maschinenversicherung

Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.

Ansprechpartner

Gerold Strathmann

Alfred-Hess-Straße 3, 99094 Erfurt

kontakt@meinhold-thieme.de

0361 218 777 04

Maschinenschaden

Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmierfehlers zu einer Kollision zwischen dem rotierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver.

Diebstahl einer Großmaschine

Eine Stockzerkleinerungsanlage mit einem nachgeschalteten Sieb bleibt über das Wochenende auf der Autobahnbaustelle stehen. Am Montag stellen Mitarbeiter den Diebstahl der gesamten Anlage fest. Die Maschine war nicht gegen Diebstahl versichert, was den Konkurs der Firma zur Folge hatte.

Überlastung einer Arbeitsmaschine

Beim Heben einer schweren Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichtes bricht der vorderste Teil des Teleskopkranes eines Autokranes. Der Schaden wird nach Abzug der Selbstbeteiligung vom Versicherer ersetzt.

Mutwillige Zerstörung einer Maschine

Einem Mitarbeiter wurde gekündigt. Aus Frust und Verzweiflung führte dieser mutwillig an einer Fräsmaschine einen Totalschaden herbei.

Wissenswertes zur Maschinenversicherung

Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen,Sähmaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

  • Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • bei fahrbaren Geräten: Feuer und – soweit beantragt – Schäden durch Diebstahl

Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.

  • Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und
    Expressfrachten.
  • Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen, je nach Vereinbarung bis zu einer bestimmten Höhe, versichert.
  • Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein
    Abzug „neu für alt“.
Im Falle eines Maschinenschadens sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Um eine Ausweichproduktion zu finanzieren, ist eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll. Der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten können über eine Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgedeckt werden.

Im Fall eines Vermögensschaden geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern und berechtigte Ansprüche (Schadenersatz) zu befriedigen.

Da durch den gesetzlich festgelegten Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften eine Deckungslücke entsteht, ist es zu empfehlen, diese durch eine private D&O Selbstbehaltsversicherung abzusichern.

Weiterhin ist für gesetzliche Vertreter juristischer Personen ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zu empfehlen. Hintergrund ist, dass Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen im Arbeits-Rechtsschutz einer  Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert sind.