Krankenzusatzversicherung stationär | Sparteninformation
Krankenzusatzversicherung – stationär
Ansprechpartner

Jens Tressl
Krankenhausaufenthalt
Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen. Er beklagte sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird..
Behandlung durch einen Spezialisten
Wissenswertes zur Krankenzusatzversicherung
Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
Stationäre Zusatzversicherung
Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung, in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren – Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.
Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.
Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten. Sollte die stationäre Behandlung durch einen Unfall nötig werden, so greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn diese drei Monate noch nicht vorbei sind.
Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.
Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.