Oldtimerversicherung | Sparteninformation

Oldtimerversicherung

Wer Oldtimer oder Youngtimer fährt, liebt sein Fahrzeug. Die Versicherer haben dies erkannt und mit entsprechenden Versicherungsangeboten reagiert, die umfangreichen Schutz zu bescheidenem Beitrag bietet. Damit wird eines der schönsten Hobbys für fast jeden bezahlbar.

Ansprechpartner

Jens Tressl

Alfred-Hess-Straße 3, 99094 Erfurt

kontakt@meinhold-thieme.de

0361 218 777 04

Faszination Oldtimer

Oldtimer begeistern viele Menschen. Kommt uns auf der Straße so ein betagtes Vehikel entgegen, gibt es nur wenige, die nicht fasziniert hinschauen und sich wünschen, selbst am Steuer eines solchen Fahrzeugs zu sitzen.

Immer mehr Autoliebhaber erfüllen sich diesen Traum. Sie sind fasziniert von der alten Technik, den runden Formen und allgemein der Nostalgie, die mit diesen Autos verbunden ist. Sie lieben es, selbst an ihren Fahrzeugen zu schrauben und Fehler nicht per Diagnosegerät auszulesen. Auch die Freude, ein individuelles Gefährt zu steuern, spielt mit.

Neben emotionalen Gründen sprechen auch wirtschaftliche Faktoren für die Anschaffung alter Autos. In der derzeitigen Niedrigzinsphase steigt die Nachfrage nach Wertanlagen wie alten Fahrzeugen, Kunst oder edlen Weinen. Damit ist meist eine Wertsteigerung verbunden, die solche Anschaffungen lohnend macht. Und wenn man seine „Wertanlage“ dann noch auf der Straße nutzen kann, macht sie das noch reizvoller.

In Bezug auf Zulassung und Versicherung gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Wir erklären die wichtigsten Punkte.

Ein Oldtimer ist laut gesetzlicher Regelung ein Fahrzeug, das

  • Vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist. Entscheidend ist der Tag der Erstzulassung.
  • Weitestgehend dem Originalzustand entspricht. Wurden Veränderungen vorgenommen, müssen diese zeitgenössisch sein.
  • In einem guten Erhaltungszustand ist und
  • Zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient

Für Youngtimer gibt es seit 2007 keine gesetzliche Definition mehr. Versicherungstechnisch werden Fahrzeuge ab einem Alter von 15 bis 20 Jahren als Youngtimer angesehen.

Der Erhaltungszustand von Oldtimern wird meist in fünf Klassen eingeteilt:

Zustand 1

Makellos, wie neu oder besser. Technisch und optisch gibt es keinerlei Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren. Perfekt restauriert.

Zustand 2

Guter Zustand. Keine Mängel aber mit leichten Gebrauchsspuren. Entweder guter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei.

Zustand 3

Gebrauchter Zustand. Ohne größere technische und optische Mängel. Keine Durchrostungen. Voll fahrbereit und verkehrssicher.

Zustand 4

Verbraucht. Nur eingeschränkt fahrbereit. Leichte bis mittlere Durchrostungen. Sofortige Arbeiten notwendig.

Zustand 5

Mangelhaft. Nicht fahrbereit. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich.

Von einem guten Erhaltungszustand spricht man in der Regel ab Zustand 3 und besser. Fahrzeuge mit Erhaltungszustand 4 oder 5 haben kaum Chancen auf ein H-Kennzeichen.

Reguläre Zulassung

Pflicht zur Hauptuntersuchung. Besteuerung gemäß Kfz-Steuertabelle. Keine Einsatzbeschränkungen.
Kann für Fahrzeuge mit wenig Hubraum (z.B. Citroen 2CV oder Fiat 500) kostengünstiger sein als ein H-Kennzeichen.

Zulassung mit Saisonkennzeichen

Pflicht zur Hauptuntersuchung. Anteilige Besteuerung gemäß Kfz-Steuertabelle. Einsatz nur während des gewählten Zeitraums. Während der Betriebsruhe auf privatem Gelände abzustellen.

Zulassung mit Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

Pflicht zur Hauptuntersuchung. Pflicht zur Begutachtung (Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern). Die oben erläuterten Kriterien für Oldtimer müssen erfüllt sein. Einheitlicher Steuersatz von 191,73 €/Jahr für Autos und 46,02 €/Jahr für Motorräder.
Vorteil: Einfahrt in Umweltzonen auch ohne Katalysator und grüne Plakette erlaubt.

Zulassung mit rotem Dauerkennzeichen

Keine Zulassungs-/Betriebserlaubnispflicht. Pflicht zur Begutachtung. Einheitlicher Steuersatz wie bei H-Kennzeichen.
Einschränkungen: Nur zulässig für Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen inkl. Hin- und Rückfahrt, Fahrten zu Probe-, Prüfungs-, Überführungs-, Wartungs- und Reparaturzwecken.

Knall auf Fall

Herr Müller erfüllte sich einen Kindheitstraum, als er sich einen Bitter CD zulegte.

Bei einer beherzten Ausfahrt im frühen Sommer vernimmt Herr Müller einen Knall aus dem Motorraum. Der Wagen geht aus und ein Pannendienst muss gerufen werden. Dieser schleppt ihn zur nächsten Werkstatt ab. Dort stellt man fest, dass ein Pleul gebrochen war und ein Loch in den Motor schlug.

Da Herr Müller einen umfangreichen Schutz mit All-Risk-Deckung für sein automobiles Schätzchen abschloss, wurden Pannendienst und Reparatur des Motors von seinem Versicherer übernommen.

Montagefehler

Das Wochenende in der Schweiz begann für Frau van der Haardt und ihren „Buckelvolvo“ angenehm sonnig. Die Freude trübte sich drastisch, als sie einen kleinen Ort durchfuhr und hinter einer engeren Kurve ein Bernhardinermischling auftauchte. Trotz geistesgegenwärtiger Vollbremsung ließ sich ein Zusammenprall nicht mehr verhindern.

Die Kosten der Reparatur belaufen sich auf 3.000 Euro, ein Besitzer des Hundes hat sich nicht ausmachen lassen – und die Teilkasko zahlt keinen Cent, da bei diesem Versicherer nur Schäden mit Haarwild gemäßß deutschem Jagdrecht gedeckt sind.

Einbruch

Das Ehepaar Heinz befindet sich für drei Wochen im Urlaub. Der Flügeltürer mit dem „Stuttgarter Stern“ ist vermeintlich sicher in der hauseigenen Garage untergebracht. Einbrecher steigen in der Zeit des Urlaubs ins Haus der Eheleute ein und entwenden diverse Wertgegenstände. Durch eine seitliche Zugangstür brechen sie auch in die Garage ein. Der Spurensicherung der Polizei nach müssen Sie versucht haben, den Wagen, wie auch das Garagentor zu öffnen, was jedoch beides misslang. Ihren mutmaßlichen Frust ließen die Täter dann an dem Fahrzeug aus.

Die Vollkaskoversicherung kommt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung für alle Schäden auf.

Abgestellt

Herr Weber fährt seinen Buick Riviera nur, wenn er Urlaub hat. Für den Alltag ist ihm der Wagen zu schade, da kann er ihn nicht richtig genießen. Das Fahrzeug ist daher die meiste Zeit des Jahres abgemeldet in seiner Garage abgestellt. Durch ein heftiges Unwetter wird in einem Jahr das Dach der Garage teilweise abgedeckt. Teile davon stürzen auf den Wagen und verursachen Dellen und Kratzer im Lack.

Obwohl zum Schadenzeitpunkt keine Versicherungsbeiträge gezahlt wurden – der Wagen war ja abgemeldet – übernimmt Herrn Webers Versicherung den Schaden. Der kostenlosen Ruheversicherung sei Dank.

Abgestellt

Herr Schmidt wollte mit seiner Frau ein Oldtimertreffen im Harz besuchen. Die Reise unternahmen Sie mit ihrem großen Wohnmobil. Ihren Porsche 356 nahmen Sie „huckepack“ auf dem Anhänger mit.

Auf halber Strecke war Frau Johnson gezwungen scharf zu bremsen, um das Auffahren auf einen einscherenden Wagen zu verhindern. Der Porsche war dummerweise nur im Vorderbereich mit Gurten verzurrt. Durch das Bremsen „hüpfte“ dieser ein Stück nach vorne auf die Kurbel des Anhängers. Dabei wurden einige Teile am Unterbau des Fahrzeugs beschädigt.

Die Kaskoversicherung der Schmidts kam für den Schaden auf, da auf eine entsprechende Deckung geachtet wurde.

Wissenswertes zur Oldtimerversicherung

Eine private Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung – auch für Oldtimer und Youngtimer.

Besonderheiten:

Für eine spezielle Oldtimerversicherung muss sich Ihr Wagen in einem guten Allgemeinzustand befinden. In der Regel fordern die Versicherer, dass ein Alltagsfahrzeug für den normalen Gebrauch vorhanden ist.

Je nach Anbieter und Tarif kann ggf. auch die Vorlage eines Oldtimer-Gutachtens und von Bildern gefordert werden. Auch ein Mindestwert des zu versichernden Fahrzeugs wird vereinzelt gefordert, wie ggf. auch ein Mindestalter der Fahrer.

Oldtimerversicherungen haben in der Regel keine Schadenfreiheitsklasse und werden daher im Schadensfall auch nicht zurückgestuft.

Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

  • Haftpflicht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Fahrerschutzversicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbietern noch um:

  • All-Risk-Deckung
  • GAP-Deckung
  • Auslandsschutz
  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)
  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
  • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
  • Schäden beim Transport des Fahrzeugs

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei).

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt.

Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus.

Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Marktwert des Fahrzeuges erstattet.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Anpassung der Versicherungssumme (z. B. Wertsteigerung durch Restaurationsmaßnahmen oder Veränderungen der Marktsituation) selbst überwachen müssen! Eine Orientierung bietet Ihnen hier z. B. Classic-Data.

Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Wert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet.

Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Marktwert des Fahrzeuges (max. entsprechend Ihrer Vorgabe).

Sammlungen

Sammeln liegt in der Natur des Menschen. Diese Leidenschaft macht auch vor dem automobilen Bereich nicht Halt. Wer eine Sammlung hat, der hat diese nicht, damit er mit den Fahrzeugen fährt. Es ist mehr eine persönliche Ausstellung, bei der einzelne Fahrzeuge selten mal für eine Bewegungsfahrt aus der Halle rollen. Die meiste Zeit stehen sie sicher verräumt im Trockenen.

Gegen manche Schadensereignisse sind auch Sammlungsfahrzeuge nicht sicher (z. B. Vandalismus nach Einbruch, herabfallende Hallenteile, etc.). Entsprechender Kaskoschutz stellt hier die Lösung dar, der teils individuell auf Ihren Bedarf hin abgestimmt werden kann.

Auch Automuseen können ihre Exponate auf diesem Weg umfangreich und preiswert gegen Schäden absichern.

Rotes Oldtimer-Kennzeichen („07er Nummer“)

Im Kern handelt es sich beim roten Kennzeichen um ein Wechselkennzeichen für die eigene Sammlung. Allerdings ist der Einsatz der roten Nummer stark eingeschränkt. Erlaubt sind ausschließlich:

  • Fahrten von und zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
  • Fahrten zur Förderung des Kaufinteresses (Probefahrten)
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung
  • Überführungsfahrten
  • Prüfungsfahrten und Instandsetzungsfahrten

Da es behördlich vorgeschrieben ist, die Fahrten über ein mitzuführendes Fahrtenbuch zu dokumentieren, stellt das rote Kennzeichen keine echte Alternative für all jene dar, die ihren Klassiker im Alltag bewegen möchten. Wer jedoch nur wenige Male im Jahr zu Oldtimertreffen oder -Rallyes fahren möchte, könnte hier eine flexible Lösung finden.

Bedingt durch die teils schlechten Erfahrungen vieler Versicherer mit dem Missbrauch des roten Kennzeichens für Kfz-Händler, zeichnen nur noch sehr wenige Versicherer dieses spezielle Kfz-Risiko für Oldtimersammler.

Unfallversicherung

Wer viel mit Pkw oder Motorrad fährt, ist einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Es empfiehlt sich, statt der Insassen-Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach eher. Sie ist für jeden die bessere Wahl.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen. Sie greift auch bei z. B. Führerscheinentzug, verschwiegenen Fahrzeugmängeln, als Geschädigter in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Der Verkehrs-Rechtsschutz stellt eine gute Ergänzung für jeden Kfz-Halter dar.